
Verhaltenscodex Teilnehmende am Schwellbrunner Mountainbike-Event
Wir sind für ein vernünftiges Mit- und Nebeneinander von allen Parteien welche Wald, Feld und Umwelt nutzen oder diese uns grosszügigerweise zur Verfügung stellen. Euer Verhalten prägt das Image der Bikenden und unseres Events. Wir bitten euch daher, die nachfolgenden Regeln zu beachten und auch eure Kolleginnen und Kollegen dazu anhalten, diese konsequent zu befolgen. Herzlichen Dank!
Vortritt für Fussgänger
Kündige deine Vorbeifahrt frühzeitig mit der Klingel an und erschrecke Wanderer, Fussgänger und Reiter keinesfalls. Reduziere die Geschwindigkeit bis zu Schritttempo. Gewähre Fussgängern und Tieren jederzeit Vortritt.
Bedürfnisse Grundeigentümer respektieren
Je näher am Wohnhaus umso tiefer die Geschwindigkeit. Insbesondere bei Bauernhöfen ist grösste Rücksichtnahme geboten. Kinder, ältere Leute und Tiere verdienen dies uneingeschränkt. Die land- und forstwirtschaftliche Bewirtschaftung hat auf unseren Strecken jederzeit Vorrang.
Gegenseitiger Respekt ist selbstverständlich
Ein freundliches Lächeln und Grüezi schafft ein gutes „Nebeneinander“ zwischen Wanderer, Anwohner und Biker. Wenn man aufeinander zugeht, gibt es für beide Seiten immer genug Platz.
keine Spuren hinterlassen
Vermeide unnötige Vollbremsungen, denn sie zerstören die Wege. Blockierte Bremsen zeugen zudem nicht von Fahrkönnen. Abfälle bitte am Verpflegungsposten zurücklassen oder im Ziel entsorgen.
Insbesondere am frühen Morgen unnötigen Lärm vermeiden.
Strecke nicht verlassen
Die markierte Strecke darf in Wäldern und Wiesen nicht verlassen werden. Querfeldein durch Wälder und über Wiesen ist absolut verboten.
Respektiere Hinweistafel
Unsere Hinweistafeln kündigen sensible Streckenabschnitte an. Bitte konsequent befolgen!
Weidezäune schliessen
Vielfach nehmen die Landwirte die Tiere vom Feld und ermöglichen uns so eine freie Durchfahrt. Jedoch ist dies nicht immer möglich. Diese Stellen sind speziell markiert. Hier müssen die Zäune nach der Durchfahrt konsequent geschlossen werden.
Ausnahmebewilligungen befolgen
Für einzelne Streckenteile erhalten wir von den Grundeigentümern oder den Behörden grosszügigerweise eine Ausnahmebewilligung. Diese speziell bezeichneten Stellen dürfen nachträglich keinesfalls mehr befahren werden.